Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Geltungsbereich
(1.1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) sind Bestandteil der vertraglichen Beziehung zwischen Alin Medien Design  und dem Besteller/Käufer. Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Unseren Geschäftsbedingungen entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Bestellers/Käufers finden uns gegenüber keine Anwendung. Auch  wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder in Kenntnis entgegenstehender oder unsere Lieferbedingungen ergänzender Bedingungen des Bestellers/Käufers die Lieferung an den Besteller/Käufer vorbehaltlos ausführen. (1.2) Die hier aufgeführten Verkaufsbedingungenen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller/Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. (1.3) Im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen werden Änderungen unserer Geschäftsbedingungen gegenüber dem Besteller/Käufer mit Ablauf von vier Wochen wirksam, nachdem der Besteller/Käufer durch uns auf die Änderungen aufmerksam gemacht wurde und die überarbeiteten Geschäftsbedingungen veröffentlicht wurden. Dies  gilt allerdings nur, wenn der Besteller/Käufer nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang des Hinweises auf die geänderten Geschäftsbedingungen widersprochen hat.  Bei einem Widerspruch des Bestellers/ Käufers, behalten die Geschäftsbedingungen in der alten Fassung ihre Gültigkeit. (1.4) Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§ 2. Angebot und Vertragsabschluss
(2.1) Die von uns abgegebenen Angebote sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir das verbindliche Angebot des Bestellers/Käufers durch eine schriftliche Auftragsbestätigung annehmen. Erfolgen Lieferungen und Leistungen ohne Auftragsbestätigung, so ist die Rechnung oder der Lieferschein als Auftragsbestätigung anzusehen unter Zugrundelegung der dort enthaltenen Bestimmungen. (2.2) Sämtliche Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller/Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind ausschließlich im Vertrag und diesen AGBs schriftlich niedergelegt. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

§ 3. Überlassene Unterlagen
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller/Käufer überlassenen Unterlagen, wie z. B. Angebote, Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller/Käufer unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers/Käufers nicht annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 4. Änderungsvorbehalt
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Produkte bzw. die hierfür geltenden Spezifikationen zu ändern oder den Vertrieb eines Produktes einzustellen.

§ 5. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungs-/Zurückbehaltungsrechte
(5.1) Maßgeblich für die Preise sind die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Preise unserer Zulieferanten sowie die entsprechenden Währungsparitäten, Einfuhr- und Zollgebühren. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass sich ein höherer Preis ergibt, kann der Besteller/Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. (5.2) Bei Waren, die aus dem Ausland bezogen werden, können wir den vereinbarten Preis anpassen, wenn der US$ zum Euro zwischen Vertragsabschluß und Lieferung um mehr als 3% schwankt. (5.3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis sofort netto (ohne Abzug) ab Rechnungsdatum frei unserer Zahlstelle ausschließlich in der vereinbarten Währung zur Zahlung fällig. Zahlungen gelten als an dem Tag erfolgt, an dem wir über den Geldbetrag frei verfügen können; Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich die Preise „Netto“, zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. (5.4) Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst mit ihrer Einlösung als Zahlung. Wechsel- und Scheckkosten (z.B. Einzugs- oder Diskontspesen) gehen zu Lasten des Bestellers/Käufers. Die Hergabe fremder oder eigener Akzepte begründen keinen Anspruch auf Gewährung eines Skontos. (5.5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller/Käufer zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. (5.6) Der Besteller/Käufer kommt in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung erbracht hat. Gerät der Besteller/Käufer mit einer Zahlung in Verzug, können wir unbeschadet anderer Rechte die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Besteller/Käufer - mit Ausnahme etwaiger Mängelbeseitigung - aufschieben oder vom Vertrag unter Berechnung unserer Kosten zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. In einem solchen Fall werden alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen aus allen zwischen uns und dem Besteller/Käufer bestehenden Verträgen sofort fällig, und zwar ohne Rücksicht auf die Laufzeit evtl. hereingenommener Wechsel. Weiterhin sind wir berechtigt, weitere Lieferungen aus sämtlichen Verträgen zwischen uns und dem Besteller/Käufer zu verweigern, von einer Vorauszahlung oder einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen. (5.7) Verschlechtert sich die Vermögenslage des Bestellers/Käufers bis zur Fälligkeit seiner Zahlung oder während der Laufzeit seines Wechsels oder erhalten wir über ihn eine ungünstige oder sich verschlechternde Kreditauskunft, so können wir sofortige Zahlung oder Vorauskasse verlangen. (5.8) Teillieferungen werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt; hierfür gelten die vorstehenden Zahlungsbedingungenen entsprechend.

§ 6. Lieferung und Versand
(6.1) Von uns genannte Lieferzeiten sind stets nur annähernd und nicht verbindlich. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt, es sei denn, dass die Teillieferung für den Besteller/Käufer ohne Interesse ist. Jede Teillieferung gilt als selbstständiges Geschäft. (6.2) Inhalt/Beschaffenheit und Umfang der von uns geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich, soweit im Einzelfall nicht anderes vereinbart ist, aus dem jeweiligen Leistungsschein bzw., wenn ein solcher nicht vorliegt, aus der entsprechenden Auftragsbestätigung, jeweils mit der entsprechenden Produktbeschreibung, sowie ergänzend ggf. aus der Bedienungsanleitung. Produktbeschreibung und Bedienungsanleitung können jederzeit bei uns eingesehen werden. (6.3) Kommt der Besteller/Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. In diesem Fall geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller/Käufer über, in dem dieser in Verzug geraten ist. (6.4) Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, wie z.B. Kriege, Katastrophen, Streiks, Betriebsstörungen, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten, behördlichen Anordnungen und nicht rechtzeitiger Belieferung durch unsere Lieferanten sind nicht von uns zu vertreten. Wir werden den Besteller/Käufer innerhalb eines angemessenen Zeitraums von Beginn und Ende der Ereignisse höherer Gewalt unterrichten. Eine ausnahmsweise verbindlich vereinbarte Lieferfrist oder ein ausnahmsweise verbindlich vereinbarter Liefertermin verlängert bzw. verschiebt sich um die Dauer der Behinderung. (6.5) Sollten die Ereignisse für mehr als 30 Tage andauern, haben beide Vertragsparteien das Recht, durch schriftliche Erklärung gegenüber der jeweils anderen Partei mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass Ansprüche auf Ersatz etwaiger Schäden oder Verluste bestünden. Vor Ablauf von 30 Tagen ist ein Rücktritt ausgeschlossen. (6.6) Ansprüche des Bestellers/Käufers wegen Lieferverzug sind ausgeschlossen, soweit wir nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haften. Die Preis- und Leistungsgefahr geht bei Direktlieferungen auf den Kunden direkt ab dem Auslieferungswerk bzw. Distributionszentrum über. (6.7) Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen. Kosten für die Entsorgung der Verpackungen sind vom Besteller/Käufer zu tragen. In der Bundesrepublik Deutschland können Transportverpackungen über die Vfw AG (Max-Planck-Str. 42, 50858 Köln) bzw. Verkaufspackungen über das Duale System Deutschland (DSD, Frankfurter Str. 720-726, 51145 Köln), kostenfrei entsorgt werden.

§ 7. Pflichten des Bestellers/Käufers
Der Besteller/Käufer benennt uns einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Besteller/Käufer verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Bestellers/Käufers sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren.

§ 8. Gewährleistung, Mängelansprüche
(8.1) Der Besteller/Käufer ist verpflichtet die Lieferungen unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und auf von außen erkennbare Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich geltend zu machen. Bei der Anlieferung erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen hat der Besteller/Käufer darüber hinaus auf der Empfangsbescheinigung des Transportunternehmers zu vermerken. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von zwei Wochen ab Eingang beim Besteller/Käufer erfolgt, gilt die jeweilige Lieferung als vertragsgemäß, es sei denn die Abweichung war trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar. Bei der Anlieferung nicht erkennbarer Schäden, hat der Besteller/Käufer diese zwei Wochen nachdem er von ihnen Kenntnis genommen hat, dem Anbieter anzuzeigen. Die Vorschrift des § 377 HGB bleibt unberührt. Die Mangelanzeige muss schriftlich, per Telefax oder per E-Mail erfolgen und den Mangel konkret beschreiben. (8.2) Zusätzlich zu den Untersuchungs- und Rügepflichten uns gegenüber hat der Besteller/Käufer dem Frachtführer, der die Ware am Zentrallager des Bestellers/Käufers anliefert, erkennbare Transportschäden und Mengenfehler unverzüglich anzuzeigen. (8.3) Stehen dem Besteller/Käufer Mängelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nacherfüllung beinhaltet je nach unserer Wahl entweder Mängelbeseitigung oder Neulieferung. Die Interessen des Bestellers/Käufers werden bei unserer Wahl angemessen berücksichtigt. (8.4) Sollte die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet sein, so ist die mangelhafte Ware unter konkreter Bezugnahme auf die Mängelrüge und die Rechnung auf unsere Kosten an uns zurückzusenden. Die Rücksendung muss uns jedoch vorher angekündigt werden. Wir werden nach unserer Wahl den Mangel innerhalb angemessener Frist beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern (Nacherfüllung). Erst wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen, unmöglich oder für den Besteller/Käufer unzumutbar ist oder wir die Nacherfüllung verweigern, kann der Besteller/Käufer vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung herabsetzen (Minderung). (8.5) Dem Besteller/Käufer ist bekannt, dass wir gegenüber dem End-Nutzern unserer Produkte Garantieerklärungen abgeben, auf deren Grundlage etwaige Mängel schnell und effektiv unmittelbar von uns behoben werden. Vor diesem Hintergrund wird der Besteller/Käufer im Falle einer Mängelanzeige seitens eines Abnehmers oder End-Nutzers darauf hinwirken, dass sämtliche Fälle, die von der Garantie abgedeckt sind, direkt mit uns im Rahmen der Garantiebestimmungen abgewickelt werden. (8.6) Gewährleistungsansprüche des Bestellers/Käufers verjähren in einem Jahr ab Ablieferung. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben und im Falle von Vorsatz. (8.7) Die Rückgriffsansprüche des Bestellers/Käufers gemäß §§ 478, 479 BGB (die nur Anwendung finden, wenn die Ware letztlich an einen Verbraucher veräußert wird) bleiben, mit Ausnahme der Schadensersatzansprüche, unberührt. Der Besteller/Käufer hat uns so rechtzeitig über die Mängelansprüche seiner Abnehmer zu informieren, dass wir in der Lage sind, nach unserer Wahl diese Ansprüche des Abnehmers anstelle des Bestellers/Käufers zu erfüllen. Die Rückgriffsansprüche des Bestellers/Käufers gemäß § 478 BGB sind in jedem Fall auf die gesetzlichen Ansprüche der Abnehmer beschränkt. Darüber hinausgehende Vereinbarungen des Bestellers/Käufers mit seinen Abnehmern bleiben unberücksichtigt. (8.8) Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit der Besteller/Käufer oder ein Dritter Veränderungen irgendwelcher Art oder Reparaturen an der gelieferten Ware vornimmt oder die Ware unsachgemäß behandelt oder sie schädlichen Einflüssen aussetzt; es sei denn, der Besteller/Käufer weist nach, dass auch bei ordnungsgemäßer Behandlung bzw. ohne vorgenommene Reparatur der Mangel in gleicher Weise aufgetreten wäre. (8.9) Von der Haftung ausgeschlossen sind Abnutzungs- und Verschleißteile, die nach ordnungsgemäßer Inbetriebnahme abgenutzt sind, wie insbesondere Sicherungen, Batterien, Farbbänder, Druckköpfe, Verbrauchsmaterialien etc. (8.10) Öffentliche Äußerungen von uns oder unseren Gehilfen, auch in der Werbung oder auf Datenblättern, stellen keine Beschreibungen der Beschaffenheit der Waren dar. Solche Äußerungen sind insbesondere keine Garantie. Das gleiche gilt für Ratschläge und Empfehlungen hinsichtlich Verwendbarkeit, Kompatibilität und sonstiger Leistungsmerkmale. (8.11) Erfüllungsort für Gewährleistungsleistungen ist, sofern nicht im Einzelauftrag hinsichtlich des Leistungsorts etwas anderes vereinbart ist, unser Geschäftssitz. Der Bestellers/Käufers ist verpflichtet, auf Verlangen die Ware auf seine Kosten an uns zurückzusenden. Dies gilt insbesondere auch für mangelhafte Ware, welche wir im Rahmen der Gewährleistungen durch mangelfreie Ware austauschen.

§9. Schadensersatz, Aufwendungsersatz
(9.1) Wir haften nur und ausschließlich auf Schadensersatz, wenn:
(a)die Haftung unter dem anwendbaren Recht zwingend ist, also in den Fällen der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, oder
(b) wenn die Garantie unsererseits verletzen, oder
(c) wenn der Schaden auf grob fahrlässigem, vorsätzlichem oder arglistigem Verhalten beruht, oder
(d) wenn wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen.
(9.2) Unsere Haftung entfällt: (a) Wenn sich in einem Verfahren herausstellt, dass eine Schutzrechtsverletzung durch Änderung von uns gelieferter Waren, durch Kombination mit Waren Dritter oder durch sonstige Eingriffe des Bestellers/Käufers oder End-Nutzers erst entstand. (b)Für Schutzrechtsverletzungen, hinsichtlich derer der Besteller/Käufer bereits verwarnt war oder von denen er Kenntnis hatte, dass seine Handlungen Schutzrechtsverletzungen darstellen können, sofern wir dem Besteller/Käufer nicht schriftlich weiteren Verletzungen zugestimmt haben. (9.3) In allen anderen Fällen ist unsere Haftung für Schäden unabhängig von der Rechtsgrundlage ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn sowie sonstige Vermögensschäden des Besteller/Käufer. Auf jeden Fall ist die Haftung auf denjenigen Schaden begrenzt, den wir bei Vertragsschluss aufgrund der uns zugänglichen Umstände und Fakten vernünftigerweise vorhersehen konnten oder hätten vorhersehen können. Diese Beschränkung der Haftung gilt nicht in den unter lit. (a) und (b) des Absatzes 1 dieser Ziffer genannten Fällen oder wenn der Schaden auf vorsätzlichem Verhalten beruht. Auf Aufwendungsersatz haften wir unter den gleichen Voraussetzungen und Bedingungen wie auf Schadensersatz. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte

(10.1) Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Gegenständen bis zur Erfüllung aller Zahlungspflichten des Bestellers/Käufers aus der Geschäftsverbindung vor. (10.2) Der Besteller/Käufer ist verpflichtet, die Waren pfleglich zu behandeln und diese auf eigene Kosten ausreichend gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden zum Neuwert zu versichern. Mit Abschluss des Versicherungsvertrages tritt der Besteller/Käufer seine entsprechenden Ansprüche aus der Versicherungspolice an uns ab; diese Abtretung nehmen wir hiermit an. (10.3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers/Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Ware durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Besteller/Käufer - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen. (10.4) Zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist der Besteller/Käufer nicht berechtigt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller/Käufer unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Der Besteller/Käufer hat selbst sofort alle Maßnahmen zu treffen, die zur Aufhebung und Abwehr derartiger Zugriffe und erhobener Ansprüche erforderlich sind. Bei Verstößen hiergegen sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen gegenüber dem Besteller/Käufer sofort geltend zu machen. Soweit Lieferungen noch nicht erfolgt sind, können wir nach unserer Wahl sofort oder erst Zug um Zug gegen Bezahlung (Vorauskasse) liefern. Im Übrigen hat uns der Besteller/Käufer bei der Wahrnehmung unserer Rechte in jeder zumutbaren Weise zu unterstützen. (10.5) Der Besteller/Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im Rahmen des ordentlichen Geschäftsganges zu veräußern. (10.6) Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware vom Besteller/Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Die neue Sache wird zu unserem Eigentum. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit Waren die nicht uns gehören, erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis der Fakturenwerte ihrer Vorbehaltsware zum Gesamtwert. (10.7) Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die von uns gelieferte Ware oder in an uns abgetretene Forderungen hat der Besteller/Käufer uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und uns die für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übersenden (z.B. Pfandprotokoll des Gerichtsvollziehers, Eidesstattliche Erklärung des Käufers oder einer sachkundigen, im Geschäft des Besteller/Käufer tätigen Person zwecks Glaubhaftmachung, dass die gepfändete Ware mit der von uns gelieferten Ware, die unter Eigentumsvorbehalt steht, identisch ist). Der Besteller/Käufer haftet uns für die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die zum Schutz unserer Rechte erforderlich sind, soweit diese nicht von dem Dritten tatsächlich erstattet werden. (10.8) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers/Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die noch in unserem Eigentum stehenden Waren auf Kosten des Bestellers/Käufers zurückzunehmen und anschließend nach Androhung und Fristsetzung freihändig zu verwerten. Der Besteller/Käufer hat die Wegnahme zu dulden und uns zu diesem Zweck Zutritt zu seinen Geschäftsräumen zu gewähren. Bis zur Herausgabe hat der Besteller/Käufer die in unserem Eigentum stehenden Waren getrennt von anderen Waren gesichert zu lagern, als Eigentum von uns zu kennzeichnen, sich jeder Verfügung darüber zu enthalten und uns ein Verzeichnis unseres Eigentums zu übergeben. Ferner sind wir berechtigt, das Recht des Bestellers/Käufers auf Weiterverkauf zu widerrufen und die Forderungen einzuziehen. Soweit wir die Vorbehaltsware zurücknehmen oder veräußern, gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir können den Verwertungserlös der Vorbehaltsware mit den offenen Forderungen verrechnen. Der Käufer haftet für den Verlust, wenn der Verwertungserlös unter dem Kaufpreis liegt. (10.9) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers/Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um
mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 11. Gefahrübergang bei Versendung
(11.1) Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers/Käufers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller/Käufer, spätestens mit Verlassen unseres Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller/Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
(11.2) Wir werden prinzipiell jede Lieferung auf Kosten des Bestellers/Käufers durch eine Transportversicherung versichern. Sofern der Besteller/Käufer dies nicht wünscht, hat er uns dies vor Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die vorstehenden Bedingungen dieses § 10 gelten entsprechend auch für jede Teillieferung.

§ 12. Verschiedenes

(12.1) Die Rechte des Bestellers/Käufers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. (2) Wir verarbeiten und nutzen Ihre Daten zur Abwicklung und Durchführung des Vertrags, zur weiteren Pflege der Kundenbezeichnung und, um Ihnen Informationen über unsere aktuellen Angebot und Preise zuzusenden. Des weiteren stellen wir unseren Zulieferern Ihre Daten gemäß § 28 Abs.3 Bundesdatenschutzgesetz für eigene Werbezwecke zur Verfügung, um Ihnen Informationen und Angebote zukommen zu lassen. (12.2) Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden zum Vertrag bedürfen der schriftlichen Form. Dies gilt insbesondere auch für eine Abänderung dieser Klausel selbst. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie unsererseits binnen 5 Tagen schriftlich bestätigt werden. Ein Fax bzw. eine E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis. (12.3) Beide Vertragspartner sind verpflichtet über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung eines bestehenden Vertragsverhältnisses zwischen den beiden Vertragsparteien. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen. (12.4) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

§13. Gerichtsstand
(13.1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Wiesbaden, Deutschland. Ungeachtet dieser Gerichtsstandsvereinbarung können wir den Besteller/Käufer auch an seinem Geschäftssitz verklagen. (13.2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.